ARD alpha Uni Jura studieren

Von: Christian Wurzer

Stand: 31.10.2023

Mara studiert Jura bzw. Rechtswissenschaft im Hauptfach im 7. Semester an der Universität Trier. Neben dem Studium engagiert sie sich in der studentischen Initiative „Refugee Law Clinic“ bei der juristischen Migrationsberatung. Dieser praxisnahe Ausgleich zum harten Lernalltag tut ihr gut.

Mara, Jura-Studentin im 7. Semester an der Uni Trier | Bild: BR Gregor Simbruner / pxhere

Zulassungsvoraussetzungen

Für das Studium der Rechtswissenschaften brauchst du ein gutes, besser ein sehr gutes Abitur.

Die Zulassung zum Jurastudium unterliegt einem Numerus Clausus, (NC). 2023 lag der NC für Rechtswissenschaften im Hauptfach zwischen 1,2 und 2,1. Jede Universität legt "ihren" Numerus Clausus selbst fest. Er ist immer abhängig von der Anzahl der Studienbewerber:innen an der jeweiligen Universität. Also erkundige dich vorher bei der Universität nach dem NC, an der du studieren willst.

Rechtswissenschaften lassen sich auch im Nebenfach studieren. Hier liegt der NC sogar etwas höher - zwischen 1,2 und 1,7 im Abitur.

Zusätzlich zu guten Noten brauchst du außerdem das, was man etwas leger ausgedrückt „Sitzfleisch“ nennt. Im Studiengang Jura gib es mehr als in vielen anderen Studiengängen viel zu lesen und viel auswendig zu lernen, was sehr viel Geduld und Disziplin erfordert.

Studiendauer und Studieninhalte:

Ein Studium der Rechtswissenschaften im Hauptfach für den Bachelor dauert je nach Universität zwischen sechs und sieben Semester. Legst du einen Masterstudiengang drauf, musst du in der Regel mit weiteren 4 Semestern rechnen. Die Dauer des Studiums ist von der Universität abhängig, an der du studierst und wie weit du studiert.

Das Bachelor-Studium erfasst z.B. an der Universität Trier folgende Fachgebiete:

Im Grundstudium befasst du dich mit Fächern wie

  • Zivilrecht
  • Privatrecht und Vertiefung BGB Allgemeiner Teil
  • Strafrecht
  • Öffentliches Recht (Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht)


In jedem der Fächer schreibst du während des Grundstudiums bis zu drei Klausuren. Die Reihenfolge variiert und ist davon abhängig, ob du im Sommer- oder im Wintersemester deinen Studienbeginn hattest.

Später kommen diese Schwerpunktfächer dazu:

  • Grundlagen der europäischen Rechtsentwicklung
  • Unternehmensrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Internationales und Wirtschafts-Strafrecht
  • Umwelt und Infrastruktur
  • Europäisches und internationales Recht
  • Deutsches und Internationales Steuerrecht
  • Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums


Im Masterstudiengang vertiefst du deine Schwerpunktfächer.

Praktika sind nicht verpflichtend, aber empfohlen und sollten dann im Rahmen eines Moduls geleitstet werden. So kann auch die entsprechende Praktikumsbegleitung seitens der Universität gewährleistet werden. Sie sollten drei Wochen nicht unterschreiten und nicht länger als 11 Wochen dauern. Das hat schlicht auch mit der Länge der Ferien zu tun.

Auslandsaufenthalte sind ebenfalls nicht verpflichtend aber empfohlen. Gerade für die Studierenden ist das interessant, die einmal bei internationalen Behörden oder auch für international tätige Konzerne arbeiten wollen. Als Mobilitätsfenster hat die Universität Trier das fünfte Semester vorgesehen.

An anderen Universitäten werden ähnliche, nicht die exakt gleichen, Schwerpunktfächer angeboten. Auch die Regelungen für Praktika und Auslandssemester können leicht variieren. Erkundigen ist angesagt, wenn du schon von vorne herein weißt, was du wählen willst.

Prüfungen:

In allen Studienphasen schreibst du Klausuren und musst Hausarbeiten anfertigen. Am Ende der Grundphase musst du eine Zwischenprüfung bestehen, um weiter studieren zu können. Auch im folgenden Schwerpunktstudium werden Leistungsnachweise erbracht. Die juristische Universitätsprüfung schließt das Studium ab.

Die Bachelorarbeit und auch später die Masterarbeit schreibst du, nachdem du alle dazu notwendigen Module erfolgreich abgeschlossen hast.

Wer später in ein Unternehmen einsteigen will, kann in Trier zum Beispiel ein Zusatzzertifikat Wirtschaftswissenschaften für Juristen erwerben. Andere Universitäten bieten andere Zertifikate an.

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht dir die Universität den akademischen Titel Bachelor of Laws (B.LL.).
B.LL. steht für Legum Baccalaureus, also Bakkalaureus der Rechte. Das „LL.“ bezeichnet den Plural von lateinisch Lex = Recht, Legum = Rechte. Der Abschluss qualifiziert für die Arbeit als Jurist:in in Behörden wie Kreisverwaltungen, Rathäuser, Institutionen und Unternehmen. Der Abschluss ist für die interessant, die später nicht Rechtsanwalt oder Richterin werden wollen.

Nach bestandener Masterprüfung verleiht dir die Universität den akademischen Titel Master of Laws (B.LL.).
„LL.M.“ steht für Legum Magister, bzw. Legum Magistra, also Magister, Magistra der Rechte. Das „LL.“ bezeichnet wieder den Plural von lateinisch Lex = Recht, Legum = Rechte.

Achtung! Nur, wer das Studium nach dem Magister zusätzlich mit einem Staatsexamen abschließt, kann die klassischen Berufe wie Anwalt, Richterin, Staatsanwältin oder Notar ergreifen. Interessanterweise ist derzeit die Universität Trier hier Vorreiter: Die Universität Trier bietet ein integriertes Jurastudium mit Master-Abschluss und Staatsexamen an.

Staatsexamen vs Bachelor und Master

Dein Abschluss entscheidet, über die Berufe, die du als Jurist:in einschlagen kannst. Arbeitgeber:innen aus der freien Wirtschaft suchen Bewerbe­rinnen und Bewerber, die aus dem Studium einen ökonomischen Schwerpunkt mitbringen. Wer hier einen Bachelor- oder Master-Abschluss mit einem wirtschaft­lichem Schwerpunkt vorweisen kann, ist da im Vorteil.

Allerdings bringen Absolventen und Absolventinnen der Bachelor- oder Master-Studiengänge kein Staatsexamen mit. Daher steht ihnen die Laufbahn im öffentlichen Dienst als Richter:in, Notar:in oder Staatsanwalt oder Staatsanwältin ‚per Studienabschluss‘ nicht offen. Diese kann nur mit zusätzlich bestandenem erstem und zweitem Staatsexamen, letzteres nach einem Referendariat, im entsprechenden Arbeitsbereich eingeschlagen werden. Dennoch kann jeder und jede mit abgeschlossen Bachelor- oder Masterstudium in Rechtswissenschaften und zusätzlich bestandenem ersten Staatsexamen in ein Referendariat eintreten, um danach auch das zweite Staatsexamen abzulegen.

Da ein international anerkannter Bologna-Abschluss mit Bachelor oder Master und einem Staatsexamen einen Mehraufwand bedeutet, wählen viele Studierende, die später in den öffentlichen Dienst, oder als selbstständige Rechtsanwält:innen, Richter:in, Notar:in oder Staatsanwalt oder Staatsanwältin arbeiten wollen, einen Studiengang, der direkt zum Staatsexamen führt.

Wer später in internationale Behörden oder Unternehmen eintreten will, dürfte mit einem Bologna-Abschluss Bachelor oder Master und zusätzlich bestandenen erstem und zweitem Staatsexamen die besten Chancen haben.

Welche Skills brauchst Du?

  • Gutes Auffassungsvermögen zur Beherrschung großer Stoffmengen
  • Analyse- und Assoziationsvermögen zu Verknüpfung komplizierter Rechtslagen
  • Belastungsfähigkeit
  • Disziplin
  • Kommunikationsstärke mündlich und schriftlich
  • Soziale Kompetenz
  • Frustrationsvermögen
  • Eine gewissen Penibilität und Sinn fürs Genaue

„Ich finde, neben dem Studium was Praktisches zu machen, erleichtert das Studium.“

Mara, Jura-Studentin im 7. Semester an der Uni Trier | Bild: BR Gregor Simbruner

"Ich brauche etwas, woran ich arbeiten kann, wo ich mich selbst einbringen und Dinge voranbringen kann. Wenn es dann einen sozialen Bezug hat und ich Gutes tun kann und mich für Dinge einsetze kann, die mir wichtig sind, macht mich das sehr froh.
In der Refugee Law Clinic, in der ich arbeite, betreut man selbst Mandanten. Man erschließt sich einen Sachverhalt. Was wollte die Person damit? Was denkt sie dabei, was will sie genau? Und man muss auch schauen, dass die Bescheide der Behörde rausgerückt werden. Bis zum Zweiten Examen bzw. bis zum Referendariat ist es so, dass man einen Sachverhalt einfach gegeben bekommt. Und da steht dann genau drin, was die Person gemacht hat und was sie dabei gedacht hat und was sie will. Wenn aber eine echte Person vor einem sitzt, dann funktioniert das ja nicht so, dann erzählt die einem was. Man muss es sich dann irgendwie selbst erschließen. Das bringt auch für das Studium viel."

Mara, Jura-Studentin im 7. Semester an der Uni Trier

In welchen Berufen arbeiten Juristen und Juristinnen?

Jurist:innen finden Arbeit nahezu überall: In Behörden, Organisationen in der Wirtschaft, festangestellt in größeren Vereinen, Parteien, NGOs. Sie arbeiten in Forschung und Lehre, bei der Bundeswehr als Rechtsberater:innen und für internationale Einsätze, in Sozialeinrichtungen, wie der Migrationsberatung, Schuldnerberatung etc.

Die Beschäftigungsmöglichkeiten in Wirtschaft, Politik, Hochschulen, Universitäten und Medien beschränken sich dabei nicht auf klassische juristische Rechtsberatung. Jurist:innen wissen Texte richtig zu lesen und zu interpretieren. Sie können sich durch ihre Softskills, Analysen und Assoziationsfähigkeiten in viele Gebiete recht schnell einarbeiten. Spezialisierungen etwa im Umweltrecht, Migrationsrecht und anderen Weiterbildungen eröffnen noch weitere Arbeits-Möglichkeiten. Jurist:innen arbeiten in Funktionen wie:

  • Verwaltungsbeamter, Verwaltungsbeamte (Behörden, Ministerien, Ämter)
  • Rechtsberater:in bei internationalen Behörden, Institutionen und NGOs
  • Rechtsanwalt, Rechtsanwältin
  • Staatsanwalt, Staatsanwältin
  • Richter:in
  • Wirtschaftsjurist:in
  • Kriminolog:in
  • Notar:in
  • Politiker:in
  • Politikberater:in


….. und viele mehr.

Verdienst variiert je nach Berufstand und Bundesland

Das Einstiegsgehalt für Rechtswissenschaftler:innen ohne Spezialisierung liegt bei 1.971 Euro brutto. Als Rechtsreferendar, je nach Fachgebiet und Funktion, in der du tätig bist, verdienst du besser. Renommierte Rechtsanwälte können schnell 6750 Euro brutto und mehr verdienen.

Fachjuristen steigen bei durchschnittlich 4897 Euro brutto im Monat ein, Fachanwälte, etwa für Agrarrecht oder Arbeitsrecht, verdienen rund 5048 Euro brutto im Monat. Nach oben gestalten sich die Grenzen des Verdienstes relativ offen. Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Als Selbstständige oder Selbstständiger bemisst sich dein Verdienst nach deiner Berufserfahrung, deinem Renommee oder dem der Anwaltskanzlei oder der Firma für die du arbeitest.

Wenn man ins Studium reingeht, ist Selbstdisziplin wichtig.

Mara, Jura-Studentin im 7. Semester an der Uni Trier | Bild: BR Gregor Simbruner

"Man wird im Jurastudium viel lernen müssen. Da kommt man einfach nicht drumherum. Vielleicht schafft man noch das erste Semester, mit viel Glück auch noch die ersten zwei. Aber danach ist einfach die Menge an Stoff so groß, dass man früh anfangen muss zu lernen. Und dann halt auch wirklich viel lernen."

Mara, Jura-Studentin im 7. Semester an der Uni Trier