Schulfernsehen


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Eine Zeitreise zum Grundgesetz Die Rechte der Kinder

Mittels Zeitmaschine reist Margarete aus dem Jahr 1948, als gerade das Grundgesetz entsteht, in unsere Tage. Sie will wissen, ob der Grundrechtskatalog Kinder ausreichend schützt.

Von: V. Eklkofer & S. Demmelhuber, ein Film von N. Volpert

Stand: 24.05.2013

UNICEF-Juniorbotschafter Ronny und Janaya mit einem Denkzettel für Kinderrechte | Bild: MDR

Margarete reist in die Zukunft

Die Schülerin Margarete darf ihren Vater, einen Journalisten, im Sommer 1948 zum Verfassungskonvent auf die Insel Herrenchiemsee begleiten. Hautnah erlebt sie mit, wie Politiker und Staatsrechtler die Grundrechtsartikel der Verfassung des künftigen deutschen Weststaates erarbeiten. Beim Versuch, den Speiseaufzug des Tagungsgebäudes zu reparieren, verwandelt sich dieser in eine Zeitmaschine und befördert Margarete ins Jahr 2009. Als Reporterin erkundet sie, was sich in den Jahren zwischen 1948 und 2009 auf dem Feld der Gleichberechtigung von Frauen und Männern getan hat und wie es um die Gleichbehandlung Behinderter bestellt ist.

Schock für Margarete - der Vater schlägt sie

Begeistert kehrt das Mädchen nach Herrenchiemsee zurück und will dem Vater von den spannenden Erlebnissen berichten. Doch der hört gar nicht zu. Er schäumt vor Wut, denn während Margaretes Abwesenheit hatte er sich große Sorgen um seine Tochter gemacht. "Schämen sollst du dich, solche Lügen zu erzählen", schimpft er, und gibt Margarete eine schallende Ohrfeige. Mit dieser Reaktion hat Margarete nicht gerechnet, ein Gefühl der Hilflosigkeit überkommt sie. Weinend läuft sie fort - und wirft die Zeitmaschine erneut an. Nun will sie herausfinden, ob es die Kinder in der Zukunft besser haben, ob 60 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes spezielle Rechte das Leben und die Entwicklung von Kindern schützen.

Keine Gewalt gegen Kinder!

Wieder wird Margarete als Reporterin aktiv. Sie spricht mit Passanten und Erzieherinnen über Gewalt und körperliche Misshandlung von Kindern. Eine Polizistin berichtet, dass Kinderrechte noch nicht im Grundgesetz verankert sind. Es besteht jedoch nach § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Haben wir Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum?

Dass es in Deutschland auch "vergessene Kinder" gibt, die zuhause nicht einmal eine warme Mahlzeit bekommen, erfährt Margarete beim Verein "Arche" in Berlin. Offenherzig erzählen Kinder der jungen Reporterin von ihrer Armut. Sie sind froh, dass sie in der "Arche" versorgt werden und Mitarbeiter ihnen bei den Hausaufgaben helfen. Ein Mädchen wünscht sich, wenn es erwachsen ist, "Geld und Arbeit". Margarete fragt, ob Kinder in Deutschland ein Recht auf Essen haben. Man sagt ihr, dass der Staat zumindest das Existenzminimum Kindern garantiert.

Gehören Kinderrechte ins Grundgesetz?

Bei einem Besuch im Reichstag trifft Margarete Ronny und Janaya, zwei Juniorbotschafter der UNICEF, die für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz kämpfen und mit Bundestagsabgeordneten debattieren. Margarete wird nun klar: Stünden Kinderrechte im Grundgesetz, wären sie auch einklagbar und wir Deutschen wären zur "Kinderfreundlichkeit" geradezu verpflichtet.


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