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Französische Revolution Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte

Stand: 21.02.2017

Die Erklärung der Bürger- und Menschenrechte vom 26. August 1789 | Bild: picture-alliance/dpa

Von der Nationalversammlung am 26. August 1789 beschlossen, ist sie die erste Menschenrechtserklärung Europas. Sie umfasst (nach der Einleitung) 17 Artikel. Grundlegende Menschenrechte, wie das Recht auf Freiheit, Eigentum, Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung sind dort festgeschrieben. Aber auch, dass jeder Mensch gleich viel gilt, besonders vor dem Gesetz und dem Recht. Weil sie die von Montesquieu geforderte Gewaltenteilung mit einschließt, gilt sie als Grundlagentext für die Demokratie und Freiheit in Frankreich - übrigens bis heute: Auch in der aktuell gültigen Verfassung Frankreichs wird die Menschenrechtserklärung von 1789 in der Einleitung (= Präambel) erwähnt. Einziger Wermutstropfen: Damals galten die Rechte noch nicht für Frauen.


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