Häusliche Gewalt Was als Übergriff gilt und wo ihr Hilfe findet

Von: Ortrun Huber

Stand: 23.11.2023

Noch nie waren in Deutschland so viele Frauen von häuslicher Gewalt betroffen, zeigt eine Auswertung des Bundeskriminalamts. Auch Männer können daheim Opfer körperlicher oder psychischer Übergriffe werden. Wir erklären die Ursachen und wo ihr Hilfe findet.

Silhouetten - Frau und Mann. Noch nie waren so viele Menschen zu Hause von körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt betroffen. | Bild: picture alliance / PIXSELL | Davor Puklavec/PIXSELL

Definition: Was ist häusliche Gewalt?

Häusliche Gewalt - das ist kein normaler Streit zwischen zwei gleichberechtigten Partnern. Bei häuslicher Gewalt versuchen Täter (oder auch Täterinnen) in einer vertrauten Beziehung oder Partnerschaft, Macht und Kontrolle auszuüben. Das Opfer soll Angst bekommen und sich hilflos fühlen. Konkret definiert der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe "Frauen gegen Gewalt e.V.": "Häusliche Gewalt oder auch Partnergewalt liegt immer dann vor, wenn es in einer häuslichen Gemeinschaft (zum Beispiel Ehe, Lebenspartnerschaft, Beziehung, Familie) zu Gewalt kommt." Das gelte auch für Gewalttaten in Beziehungen, die gerade aufgelöst werden oder in denen die Trennung noch nicht allzu lange zurückliegt.

Grundsätzlich kann häusliche Gewalt dabei jeden treffen: Menschen aus allen sozialen Schichten und unabhängig vom Bildungsstand, Jüngere ebenso wie Ältere. Überwiegend werden Frauen zu Opfern, aber auch Männer sind betroffen. Entscheidend für häusliche Gewalt ist dabei nicht, an welchem Ort die Tat stattfindet. Sie kann sich auch außerhalb der gemeinsamen Wohnung oder der eigenen vier Wände ereignen.

Dokumentation: Der alltägliche Mordversuch - Gewalt gegen Frauen

Grenzen: Wann beginnt häusliche Gewalt?

Wann aber beginnt häusliche Gewalt? Wo verläuft die Grenze? Ist eine Ohrfeige Gewalt, Schimpfen aber noch nicht? Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zählen nicht nur Schläge zu häuslicher Gewalt. Vielmehr sei körperliche Gewalt "nur eine Facette eines komplexen Verhaltensmusters". "Häusliche Gewalt entwickelt sich meist in einem schleichenden Prozess", bestätigt Petra Söchting, Psychologin und Leiterin des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen". "Häufig gibt es Warnzeichen wie Eifersucht oder kontrollierendes Verhalten durch den Partner. Und es ist durchaus schwer, diese Warnzeichen richtig einzuschätzen: Was ist noch liebevolles Interesse und wo kippt das Ganze?" Häufig drohe eine emotionale Achterbahn zwischen Liebesbeteuerungen, massiven Beschimpfungen und konkreten Drohungen. Diese Formen psychischer Gewalt, so Petra Söchting, könnten dann auch in körperliche Gewalt umschlagen.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben nennt eine Reihe konkreter Beispiele für häusliche Gewalt, etwa wenn der Lebensgefährte, Partner oder Ehemann seine Frau oder Ex-Partnerin bei anderen schlecht macht, jähzornig wird und ihr Eigentum beschädigt. Auch wenn Gewalt "nur" angedroht, der Kontakt zu Freundinnen oder Freunden unterbunden oder jemand daran gehindert wird, das Haus zu verlassen, handelt es sich um häusliche Gewalt.

Hinzukommen können auch Formen sexualisierter oder ökonomischer Gewalt, also wenn sexuelle Handlungen erzwungen oder finanzielle Ausgaben kontrolliert werden. Auch kann Stalking eine Form häuslicher Gewalt sein, wenn der (Ex)-Partner im Zuge einer Trennung konkret belästigt oder auch in Form digitaler Gewalt in Chats und per E-Mail terrorisiert und bloßgestellt wird. Dass häusliche Gewalt nicht nur punktuell auftritt, zeigen Studien, die belegen, dass Gewalttaten häufig wiederholt angewandt werden und über Jahre anhalten können. Die Schwere von sexualisierter und körperlicher Gewalt sei durchgängig höher gewesen, wenn es sich um Gewalthandlungen durch den Beziehungspartner anstatt durch einen anderen Täter handelte.

Gesagt: Alle sind gefordert beim Kampf gegen häusliche Gewalt

Petra Söchting, Leiterin des Hilfstelefons Gewalt gegen Frauen” | Bild: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Michael Sohn

"Damit sich in Sachen häuslicher Gewalt etwas ändert, sind wir alle gefordert, denn es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wir brauchen Präventionsmaßnahmen schon in der Kita und in der Schule, damit es gar nicht erst zu gewalttätigen Übergriffen kommt. Und wir brauchen einen bedarfsgerechten Ausbau des Unterstützungssystems, beispielsweise der Frauenhäuser."

Petra Söchting, Psychologin und Leiterin des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen

Statistik: Wie verbreitet ist häusliche Gewalt?

Infografik: Häusliche Gewalt 2018-2022 | Bild: BR

Partnerschaftsgewalt: Opfer und Täter leben in einer Beziehung - Innerfamiliärer Gewalt: Opfer und Täter sind verwandt, ohne (Ex-)Partnerschaften

Im Jahr 2022 wurden 240.547 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt. Damit gab es deutlich mehr gemeldete Fälle (+ 8,5 Prozent) als im Vorjahr. Fast alle zwei Minuten erlebte ein Mensch im vergangenen Jahr häusliche Gewalt, erklärt das Bundesfamilienministerium. Und beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Ex-Partner eine Frau zu töten. Das geht aus dem vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellten „Bundeslagebild Häusliche Gewalt 2022“ hervor. Dunkelfeld-Studien gehen davon aus, dass jede vierte Frau im Laufe ihres Lebens Gewalt in der Partnerschaft erlebt hat.

Rund 70 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt waren 2022 nach dem BKA-Lagebild weiblich, während die Täter zumeist Männer waren (76,3 Prozent). Die Mehrheit der Opfer und auch der Tatverdächtigten waren zwischen 30 und 40 Jahre alt. Grundsätzlich differenzieren Experten zwischen Partnerschaftsgewalt, bei der Opfer und Täter in einer Beziehung leben, und innerfamiliärer Gewalt, bei der Opfer und Täter miteinander verwandt sind. Bei innerfamiliärer Gewalt waren die meisten Opfer im Jahr 2022 Kinder, ihr Anteil betrug nach BKA-Angaben mehr als ein Drittel.   

Eine Ursache für die höhere Zahl gemeldeter Fälle häuslicher Gewalt sieht die Leiterin des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen", Petra Söchting, in der zunehmenden Sensibilisierung für das Thema seit der Corona-Pandemie. "Wir hatten in der Corona-Pandemie die Situation, dass viele Angebote nur noch sehr eingeschränkt vor Ort verfügbar waren. Das Hilfetelefon war und ist hingegen uneingeschränkt 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche erreichbar", sagt Petra Söchting. Zudem sei in dieser Zeit sehr stark auf das Unterstützungsangebot hingewiesen worden. In den Corona-Jahren habe einerseits das Gefährdungspotenzial durch die häusliche Isolierung zugenommen, zugleich hätten aber auch mehr Frauen Rat und Unterstützung gesucht. "Wir hatten einen Anstieg der Beratungen von 15 Prozent. Seitdem befinden sich die Zahlen auf diesem erhöhten Niveau."

Männer und Gewalt: Warum die Studie von Plan International kritisiert wird

Ob ein vermeintlich traditionelleres Rollenbild bei jungen Männern ein Grund für die Zunahme an häuslicher Gewalt ist, wie eine Studie der Organisation Plan International Deutschland nahelegt, müssen weitere Untersuchungen zeigen. Kritiker hatten Zweifel an der Aussagekraft der Erhebung geäußert. Die - nach eigenen Angaben bundesweit repräsentative - Online-Umfrage hatte im Sommer 2023 ergeben, dass ein Drittel der Männer zwischen 18 und 35 Jahren es "akzeptabel" fände, wenn im Streit mit der Partnerin mal "die Hand ausrutscht". Etwas mehr als jeder Dritte der Befragten sei nach dem Ergebnis der Studie bereits selbst handgreiflich geworden, um Frauen Respekt einzuflößen. Kritiker der Studie hatten bemängelt, dass die Plan-Studie Verzerrungen bei der Stichprobe enthalte und auch die Methodik intransparent sei, da nicht die komplette Erhebung, sondern nur die Ergebnisse veröffentlicht wurden.

Häusliche Gewalt: Warum Frauen häufig lange schweigen

Grundsätzlich ist die Hürde für Betroffene, Hilfe anzunehmen, sehr hoch. "Wir wissen aus der mittlerweile zehnjährigen Erfahrung des Hilfetelefons, wie schwer es Frauen fällt, sich Unterstützung zu suchen", sagt Petra Söchting. Viele Frauen schämten sich dafür, dass sie in einer gewalterfüllten Beziehung steckten und nicht wüssten, was sie tun können. "Sie geben sich vielleicht eine Mitschuld an dem, was passiert und befürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird. Und sie haben Angst, dass die Situation weiter eskaliert und noch schlimmer wird, wenn sie sich nach außen wenden."

Interview: Hintergründe zur Doku "Der alltägliche Mordversuch - Gewalt gegen Frauen"

Häusliche Gewalt: Warum sie sich vor allem gegen Frauen richtet

Gewalt gegen Frauen ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und weltweit. Untersuchungen zeigen, dass Frauen aus allen sozialen Schichten und allen Altersgruppen, Geflüchtete und Migrantinnen ebenso wie Frauen ohne Migrationshintergrund betroffen sind. Auch das Bildungsniveau und das individuelle Einkommen der Frauen haben keinen Einfluss darauf, ob häusliche Gewalt stattfindet. Zwar sind Frauen mit geringem oder ohne eigenes Einkommen am abhängigsten und verfügen über die wenigsten Mittel, um sich aus gewaltvollen Partnerschaften zu befreien. Aber auch Akademikerinnen sind betroffen, die beruflich erfolgreich sind oder eine steilere Karriere gemacht haben als der Partner. Studien zufolge verunsichern selbstbewusst auftretende Frauen Männer, insbesondere jene mit einem traditionellen Selbstbild, die sich mit der Rolle des Ernährers und überlegenen Partners identifizieren.

Durch den zunehmenden Einfluss und Erfolg von Frauen und deren Forderung nach Gleichberechtigung auf allen gesellschaftlichen Ebenen, aber auch individuell in der Beziehung, fühlen sich Täter bedroht und ertragen den Verlust ihrer traditionelle Dominanzrolle nicht. Sie versuchen mit Gewalt, die einstige traditionelle Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen aufrechtzuerhalten. Elke Ferner, Vorsitzende von UN Women Deutschland e.V., einem nationalen Unterstützungskomitee für UN Women bei den Vereinten Nationen, erklärt gegenüber tagesschau.de: "Die Täter sind meist Männer, die Macht über Frauen beanspruchen und auch durchsetzen wollen." Nach Einschätzung der Frauenrechts- und Hilfsorganisation "medica mondiale" basiert häusliche Gewalt auf einem Machtgefälle, das sich nicht nur auf individueller Ebene zeigt, sondern ein strukturelleres Problem darstellt. Mitunter besteht in Beziehungen, in denen es zu häuslicher Gewalt kommt, ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Beteiligten, die zu einer größeren Verletzlichkeit und Wehrlosigkeit eines Partners (meist der Frau) führt. Zu den individuellen Motiven, die zu häuslicher Gewalt gegen Frauen führen, zählen auch emotionale Konflikte wie Eifersucht und Frustration, die sich selbst gegen ein (ungeborenes) Kind wenden kann.

Frauenrechtsorganisationen wie "medica mondiale" fordern gesellschaftliche Maßnahmen, die Frauen vor Gewalt schützen und zugleich Männer darin bestärken, ihr eigenes Männlichkeitsbild kritisch zu hinterfragen. Frauenfeindliche Strukturen müssten aufgelöst werden, damit Geschlechtergerechtigkeit geschaffen und Frauen gewaltfrei leben könnten. Zu diesem Zweck hat UN Women beispielsweise die Solidaritätsbewegung "HeForShe" ins Leben gerufen, die Männer dazu aufruft, sich für die Beendigung aller Formen von Gewalt und Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen einzusetzen.

Gesagt: Die Täter müssen ihr Verhalten hinterfragen

Petra Söchting, Leiterin des Hilfstelefons Gewalt gegen Frauen” | Bild: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Michael Sohn

"Neben der Unterstützung für die Opfer müssen wir auch die Täter in den Blick nehmen. Die Täter müssen nicht nur juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Die Teilnahme an Programmen oder Therapieangeboten der Täterarbeit trägt dazu bei, Gewaltkreisläufe zu durchbrechen und häusliche Gewalt zu beenden."

Petra Söchting, Psychologin und Leiterin des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen

Häusliche Gewalt: "Wir sind Opfer! Schaut endlich hin!"

Hilfe: Was tun bei häuslicher Gewalt?

Häusliche Gewalt ist für Betroffene unerträglich. Die Istanbul-Konvention, ein bindender völkerrechtlicher Vertrag, verpflichtet Deutschland zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Betroffenen und zur Bestrafung der Täter.
Wir erklären dir, was du tun kannst, wenn du selbst von häuslicher Gewalt betroffen bist und wer dich (und deine Kinder) unterstützt.


--> Wenn du von deinem (Ex-)Partner oder Verwandten bedroht oder eingeschüchtert wirst oder andere psychische oder physische Gewalt erfahren hast:

  • Wende dich nach außen und sprich mit einer Freundin darüber, was gerade passiert.
  • Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter 116016 anrufen: Hier erhältst du jeden Tag rund um die Uhr vertraulich und anonym Unterstützung und Informationen auf Deutsch und in 18 weiteren Sprachen.
  • In akuter Not: Die Polizei unter 110 rufen.
  • Frauenhäuser und Beratungsstellen (Kontakt siehe unten) helfen, sich darüber klar zu werden, wie es weitergehen soll.
  • Rechtsberatung erfolgt durch Fachanwältinnen oder -anwälte für Familienrecht, Adressen erhält man bei den Beratungsstellen. 
  • Wenn möglich Einzelheiten des Vorfalls notieren (Datum, Uhrzeit, was ist genau geschehen?).
  • Erlittene Verletzungen ärztlich untersuchen, attestieren lassen und fotografieren für eine mögliche spätere Strafanzeige (Anonyme Spurensicherung)
  • WICHTIG! Schutzanordnungen durch Gerichte (siehe unten) sind bereits bei ernsthaften Drohungen möglich und nicht erst, wenn es zu körperlicher Gewalt gekommen ist.


--> Wie du von der Polizei unterstützt wirst:

  • Bei strafbarer Handlung (Körperverletzung, Nötigung, Vergewaltigung, Freiheitsentzug) muss die Polizei eine Anzeige aufnehmen.
  • Die Polizei kann Täter aus der Wohnung verweisen oder einen Schutzbereich festlegen.


--> Wie du zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten nutzen kannst:

  • Wer Opfer von Gewalt geworden ist, kann nach dem Gewaltschutzgesetz vorbeugend Schutz vor weiteren Gewalttaten in Anspruch nehmen.
  • In einer Schutzanordnung beschließt ein Familiengericht Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass es zu weiteren Verletzungen oder Bedrohungen kommt.
  • Eine Schutzanordnung kann die Zuweisung der Wohnung und die Unterbindung des Kontakts des Täters zum Opfer beinhalten.
  • Eilanträge auf Schutzanordnungen oder Wohnungsüberlassung kannst du beim zuständigen Gericht persönlich abgeben oder per Post an das Gericht schicken.
  • Unterstützung dafür erhältst du bei der Rechtsantragstelle im Gericht.


--> Wie deine Kinder geschützt werden können:

  • Eheliche und nicht-eheliche Kinder können durch das Familiengericht (Erlass einer einstweiligen Anordnung) geschützt werden.
  • Voraussetzung: das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Kinder ist durch häusliche Gewalt gefährdet und die Eltern zur Abwendung dieser Gefahr nicht ausreichend bereit oder fähig.
  • Auch wenn das Vermögen des Kindes gefährdet ist, etwa wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nachkommt, können Familiengerichte eingreifen.


--> Wie dir Frauenhäuser helfen:

  • Viele Frauen fühlen sich, nachdem sie häusliche Gewalt erlebt haben, in der eigenen Wohnung nicht mehr sicher und ziehen in ein Frauenhaus.
  • Auch wenn du dir nicht sicher bist, ob du dich von deinem Partner trennen willst, stehen dir (und deinen Kindern) Frauenhäuser offen.
  • Im Frauenhaus kannst du in Ruhe überlegen, wie es weitergehen soll.
  • Um Kontakt aufzunehmen, reicht es anzurufen (Kontakt siehe unten).
  • Problem: Es gibt viel zu wenig Personal und Betten in Frauenhäusern, derzeit fehlen Schätzungen zufolge 14.000 Plätze.
  • Deshalb kann es schwierig sein, bzw. länger dauern, einen Platz in einem Frauenhaus zu finden.

Handzeichen: "Signal for help" - Hinweis auf Häusliche Gewalt

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„Signal for help“ – Warum ALLE dieses Handzeichen kennen sollten | maintower | Bild: Hessischer Rundfunk (via YouTube)

„Signal for help“ – Warum ALLE dieses Handzeichen kennen sollten | maintower

Häusliche Gewalt: Welche Strafen gibt es?

Physische und viele Formen psychischer Gewalttaten sind strafbar. Das Strafrecht macht im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt dabei keinen Unterschied, ob Taten in oder außerhalb einer Partnerschaft passieren. Für das Strafmaß kommt es vor allem darauf an, nach welchem Tatbestand ein Täter verurteilt wird. Da das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) den Straftatbestand der "Häuslichen Gewalt" nicht vorsieht, kommt bei entsprechenden Taten beispielsweise "Beleidigung" (§ 185 StGB), "Bedrohung" (§ 241 StGB) oder "Körperverletzung" (§ 223 StGB) in Frage.

Beleidigung wird nach dem Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Bei einer tätlichen Beleidigung (wenn zusätzlich körperlich auf das Opfer eingewirkt wird), kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ausgesprochen werden. Für eine Bedrohung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorgesehen. Körperverletzung wird nach Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt. Sollte ein Täter aufgrund von mehreren Tatbeständen verurteilt werden, kann sich die Strafe entsprechend erhöhen.

Im Rahmen von Strafanzeigen bei häuslicher Gewalt kann auch im Bereich von "Sexueller Übergriff, sexueller Nötigung, Vergewaltigung" (§ 177 StGB) ermittelt werden. Für diese Straftatbestände sieht das Strafgesetzbuch in schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren vor. Auch Vergewaltigungen innerhalb von Ehen sind strafbar.

Hilfsangebote: An wen kann ich mich bei häuslicher Gewalt wenden?

Hier finden Frauen und Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind - und auch deren Umfeld - Unterstützung:

  • die Polizei über den Notruf 110
  • das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Tel. 116016, hilfetelefon.de
  • die Rechtsantragsstellen der Gerichte
  • die kommunale Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte, erreichbar über die jeweilige Stadtverwaltung oder die Landratsämter
  • das örtliche Frauenhaus, Frauenhauskoordinierungsstelle, Tel. 030 338 43 42 0, frauenhauskoordinierung.de
  • der örtliche Frauennotruf und örtliche Frauenberatungsstellen, über Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V., frauen-gegen-gewalt.de
  • das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“, Tel. 0800 1239900, maennerhilfetelefon.de
  • Männerbüros und Männerberatungsstellen, in vielen größeren Städten, Telefonbuch
  • die Außenstellen des „Weißen Rings“, bundesweites Opfer-Telefon, Tel.116 006, weisser-ring.de
  • Opferhilfeeinrichtungen der Länder, z.B. „Arbeitskreis der Opferhilfen“, opferhilfen.de  
  • das Jugendamt im Falle von Gewalt gegen Minderjährige
  • das Kinder- und Jugendtelefon des Vereins „Nummer gegen Kummer e.V.“ Tel. 116 111, nummergegenkummer.de
  • Hilfe und Beratung für Täter und Täterinnen über die Mitgliedsorganisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V., bag-taeterarbeit.de

Häusliche Gewalt: Bei diesen Anlaufstellen gibt es Hilfe

Häusliche Gewalt: Weiterführende Informationen und Sendungen