ARD alpha Uni Lehrerin der Sekundarstufe I

Author: Christian Wurzer

Published at: 24-5-2023

Nilay hat Deutsch als Zweitsprache und Politikwissenschaften für das Lehramt Mittelschule an der Uni München studiert. Jetzt unterrichtet sie an einer Mittelschule. Der Lehrer:innen Beruf „berührt" und macht „glücklich“, sagt Nilay.

Nilay, Lehrerin an einer Mittelschule in München. | Bild: BR

Zulassungsvoraussetzungen

In Bayern wirst du als Mittelschullehrerin oder Mittelschullehrer eingestellt, wenn du das Studium Lehramt Mittelschule mit der ersten Staatsprüfung, auch Staatsexamen genannt, und den Vorbereitungsdienst, das sogenannte Referendariat, mit der zweiten Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen hast. Als erstes Staatsexamen gilt die Abschlussprüfung des Studiums.

In den meisten anderen Bundesländern musst du das Lehreramtsstudium für die Sekundarstufe I mit dem Master (M.Ed. oder M.A.) abgeschlossen haben. Auch dort musst du einen Vorbereitungsdienst, das sogenannte Referendariat, erfolgreich absolvieren.

Stichwort „Mobilität“ für ausgebildete Lehrer:innen: Wer während des Vorbereitungsdienstes oder schon als unbefristet beschäftigte oder beamtete Lehrkraft das Bundesland wechseln will, kann das tun. Er oder Sie unterliegt dann dem offiziellen Lehreraustauschverfahren des jeweiligen Bundeslandes. Die einzige Einschränkung ist, dass das Lehreraustauschverfahren bedarfsorientiert funktioniert. Das bedeutet: Falls keine passende Stelle im je anderen Bundesland frei sein sollte, kann der Tausch nicht zustande kommen.

Diese Regelung gilt nur für Lehrkräfte, die über eine Lehramtsbefähigung verfügen und an einer staatlichen Schule unterrichten. Sie gilt ebenso für Lehrkräfte, die an deutschen Schulen im Ausland tätig sind. Kommunale Schulen können sich eigenverantwortlich an diesem Verfahren beteiligen.

Private Träger unterliegen nicht dem Lehreraustauschverfahren. Bei der Auswahl des Lehrpersonals hat der Staat aber eine Aufsichtsfunktion und prüft, ob die Bewerberin oder er Bewerber über gleichwertige Qualifikationen verfügt. Es prüft die zuständige Aufsichtsbehörde, im Bereich der Mittelschule sind das die Regierungen, ob eine Unterrichtsgenehmigung erteilt werden kann. Voraussetzung sind die persönliche und fachliche Eignung. Grundsätzlich gilt: An den städtischen Schulen darf die Ausbildung einer Lehrkraft nicht der Ausbildung bei einer an entsprechenden staatlichen Schulen eingesetzten Lehrkraft nachstehen.

Wichtig zu wissen: Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat einschlägige Beschlüsse gefasst, um Lehramtsprüfungen – und -befähigungen (für das Lehramt an der Grundschule, Sekundarstufe I und II, an beruflichen Schulen und der Sonderpädagogik) gegenseitig anzuerkennen. Die Befähigung für ein Lehramt an staatlichen Schulen liegt dann vor, wenn sowohl die Erste Lehramtsprüfung als auch die Zweite Staatsprüfung für dieses Lehramt erfolgreich bestanden sind. Die einzelnen Bundesländer erkennen die Erste und Zweite Staatsprüfungen für die einzelnen Lehrämter entsprechend der Lehramtstypen an. Zudem hat die KMK im Jahr 2005 beschlossen, gegenseitig Bachelor- und Masterabschlüsse in Studiengängen anzuerkennen, mit denen die „Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.2005).

Details zu den Verfahren findet ihr auf den Homepages der Kultusministerien der Bundesländer und der jeweiligen Schulträger, seien sie privat, kommunal/städtisch oder staatlich.

Der herrschende Lehrermangel eröffnet Perspektiven für Quereinsteiger:innen

Einige Bundesländer halten für Quereinsteiger:innen im Schulbetrieb spezielle Einstellungsverfahren zu bestimmten Konditionen vor. Voraussetzung, um über ein Einstellungsverfahren für Quereinsteiger:innen in den Schuldienst zu gelangen, ist ein abgeschlossenes einschlägiges Studium und das Bestehen eines Einstellungsverfahrens.

Danach müssen auch solche Lehrerinnen und Lehrer ein Referendariat absolviert und ein zweites Staatsexamen erfolgreich abgelegt haben. Solche Lehrkräfte werden dann allerdings auch nur für bestimmte Unterrichtsfächer zugelassen. Nähere Informationen zu den Verfahren für Quereinsteiger:innen finden sich auf den Homepages der Kultusministerien der Länder.

ARD alpha Uni: Lehrerin Sekundarstufe I

Diese Skills brauchst du.

  • Liebe zu Jugendlichen
  • Empathie für die „jungen“ Lebensthemen
  • Organisationstalent
  • Sozialkompetenz
  • Motivationsfähigkeit
  • Belastbarkeit und Geduld
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Psychische Stabilität

Mittelschullehrer:innen haben eine gemeinsame „Wellenlänge“

Nilay, Lehrerin an einer Mittelschule in München. | Bild: BR

"Das Schönste am Beruf als Mittelschullehrkraft sind auf jeden Fall die Kinder, also die Schüler:innen, die mir jeden Tag was beibringen. Was ich auch liebe, sind die Kollegen. Alle haben sich für diesen Weg und diesen Beruf entschieden. Und deshalb tickt man auch ein bisschen gleich. Also diese soziale Art und diese Toleranz, die man gegenüber Heranwachsenden hat. Ja, das berührt mich schon."

Nilay, Lehrerin an einer Mittelschule in München.

Lehrer:innen der Sekundarstufe I arbeiten hier:

  • Staatliche und private Schulen
  • Schulbehörden, Kultusministerium
  • Schulpsychologie


Lehrer- und Lehrerinnen aus Bundesländern, die die Lehrer- und Lehrerinnenausbildung nach dem Bachelor und Mastersystem durchführen, dürften leichter in „schulfremden“ Bereichen Arbeit zu finden. Allerdings können so auch Lehramtsabsolvent:innen mit einem bayerischen Lehramtsstudium ihren Weg machen. Helmar Weitzel zum Beispiel, besser bekannt unter dem Namen Willi und als Moderator der Sendung Willi will‘s Wissen oder auch Thomas Gottschalk. Beide haben für das Lehramt Hauptschule, wie früher die Mittelschule in Bayern hieß, studiert. Letztlich sind es die Skills, die im Lehramtsstudium vermittelt werden und die für den Umgang mit Menschen vorbereiten. So tun sich auch andere Arbeitsbereiche für Sekundarschullehrer:innen auf, hier sind nur ein paar genannt:

  • Bildungseinrichtungen für Jugendliche
  • Jugendamt
  • Jugendzentren
  • Medien

Als Klassenlehrerin hat man eine enge Verbindung zu den Schülerinnen und Schülern

Nilay, Lehrerin an einer Mittelschule in München. | Bild: BR | Christoph Hölzl

"Meine Klasse hat sehr viel Humor. Sie ist sehr abwechslungsreich. Ich liebe vor allem diese Herzlichkeit in dieser Klasse. Sie erzählen mir alles. Und ich bin auch vorbereitet mir viel anzuhören und sie weisen mich auch sehr sensibel auf meine Fehler hin. Und das finde ich auch schön. Also, wir haben so eine sehr offene Feedback-Kultur und das ist einfach sehr angenehm."

Nilay, Lehrerin an einer Mittelschule in München.

Verdienst für Sekundarschullehrer und Sekundarschullehrerinnen

Sekundarschullehrer und Sekundarschullehrerinnen verdienen je nach Schulart und Schulträger in Deutschland durchschnittlich zwischen 4411 Euro brutto und 6234 Euro brutto im Monat. Sekundarschullehrer und Sekundarschullehrerinnen sind alle Lehrerinnen und Lehrer, die an Gesamtschulen, Mittelschulen, Realschulen, Waldorfschulen und an Gymnasien arbeiten.

Wer es schafft in einer Schule die Leitung zu übernehmen, kann mit einem Verdienst zwischen 5558 Euro brutto und 6700 Euro brutto rechnen. Immer natürlich abhängig von der Große der Schule, dem Schulträger, ob Staat, Stadt oder privater Schulträger und natürlich dem Schulort. In teuren Ballungszentren wie München, kommen noch höhere Ortszulagen dazu als andernorts.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Lehrer und Lehrerinnen, die den Beamtenstatus erreicht haben, werden nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt. Inzwischen werden bundesweit alle Lehrer:innen der Mittel- und Realschulen, bzw. der Sekundarstufe I, in A13, also in die unterste Besoldungsgruppe des höheren Dienstes eingegliedert. Bundesländer wie Bayern haben tatsächlich lange Zeit Mittelschullehrer:innen nur nach der Besoldungsgruppe für den gehobenen Dienst, nach A12, bezahlt.

Die Aufstiegschancen für Lehrer:innen sind begrenzt. Eine Höhergruppierung in A14 und A15 ist ausschließlich für Lehrer:innen vorgesehen, die in die Funktionsposten gelangen können. Solche Funktionsposten sind zum Beispiel Schulleitung, stellvertretende Schulleitung, Schulpsychologin oder Schulpsychologe oder wer in höheren Schulverwaltungsbehörden aufsteigt.

Städtische Träger unterscheiden sich bei der Bezahlung von staatlichen Träger nicht. Auch sie unterliegen dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Es gibt allerdings sehr wohl Unterschiede in den möglichen Zulagen, wie zum Beispiel einer anderen Ballungsraumzulage.

Private und kirchliche Träger lehnen sich in ihrem Besoldungssystem am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes an.

An der Mittelschule zu unterrichten heißt, sich immer wieder auf Neues einlassen.

Nilay, Lehrerin an einer Mittelschule in München. | Bild: BR

"Ich habe mich beim Studium für die Mittelschule entschieden, weil das Klassenleiter-Prinzip wirklich großartig ist. Ich kann sehr, sehr viel Zeit mit meinen Schülerinnen und Schülern verbringen. Ich kann ihnen persönlich helfen, kann ihre Persönlichkeit und Entwicklung sehen. Das hat mir sehr gefallen. Und dann die Fächerkombinationen. Deutsch als Zweitsprache, das war für mich gesetzt, das wollte ich unbedingt studieren und ich hätte sonst Politikwissenschaften nicht nehmen können. Und es ist schon einfach auch cool zu wissen, ich werde die nächsten 40 Jahre nicht nur Deutsch und Mathe unterrichten, sondern ich habe hier mal Kunst, hier mal Sport, dann Musik, also so eine Abwechslung und Herausforderung. Deshalb habe ich mich entschieden für die Mittelschule zu studieren."

Nilay, Lehrerin an einer Mittelschule in München.