10

Erste Hilfe Richtiges Verhalten bei Grillunfällen

Sommerzeit ist Grillzeit: Die Deutschen sind neben den Amerikanern Weltmeister im Grillen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, die man eigentlich vermeiden könnte. Tipps für den Ernstfall.

Stand: 24.06.2019

Verbrennungen durch fahrlässiges Grillen | Bild: picture-alliance/dpa

Die Maßnahmen, die getroffen werden sollten, hängen vom Grad der Verletzung ab. Ärzte teilen die Verbrennungen in vier Schweregrade ein. Maßstab ist die Tiefe und das Ausmaß der Verbrennungsfläche.

Verbrennungen

Verbrennungen 1. Grades

Eine Verbrennung 1. Grades entspricht zum Beispiel einem Sonnenbrand. Sie heilt nach 5-10 Tagen ab. Solche Verbrennungen können Sie selber behandeln - und zwar mit viel Wasser und einem Verband. Auf keinen Fall sollten Sie sogenannte "Hausmittel" wie Mehl, Butter, Öl, Kernseife oder Desinfektionsmittel verwenden. Genauso wenig wie Gels, Talgpuder oder Salben. Das ist nicht nur falsch, sondern auch sehr schädlich.

Verbrennungen 2. Grades

Alle Verbrennungen ab dem 2. Grad gehören so schnell wie möglich in ärztliche Behandlung. Bei Verbrennungen 2.Grades gibt es noch zwei Unterstufen. Bei Verbrennungsstufe A ist kein chirurgischer Eingriff notwendig, bei Verbrennungsstufe B muss operiert werden. Dr. med. Johannes Rubenbauer, Klinikum Bogenhausen: "Je tiefer die Verbrennung geht, desto weniger Schmerzen hat ein Patient. Hier muss operiert werden. Wir dürfen uns nicht täuschen lassen von einem Patienten, der angibt, keine Schmerzen zu haben: So ein Patient ist noch viel kritischer einzuschätzen als ein Patient, der Schmerzen hat."

Verbrennungen 3. und 4. Grades

Solche Verbrennungen bedeuten, dass alles unter der Haut verbrannt ist - und damit ist auch das Schmerzempfinden weg. Da kann nur der Spezialist helfen. Das kann eine rekonstruktive Operation nach der anderen bedeuten, unendlich viel Schmerz und Leid. Verbrennungen von etwa 10 Prozent der Körperfläche bei Kindern und bei Erwachsenen von 15 Prozent können bereits lebensgefährlich sein. Nicht immer ist die Größe der verbrannten Hautfläche, die den Leidensdruck für einen Patienten ausmacht. Ist das Gesicht verbrannt, hinterlässt dies auch psychische Wunden, nicht nur physische.

Was sollten Sie als Erstes bei einer Verbrennung machen?

In jedem Fall: Kühlen mit Wasser

Wichtig ist in jedem Fall: Ruhe bewahren. Die Verbrennung sofort mit Wasser runterkühlen. Das lindert den Schmerz und stoppt das Nachbrennen, den Schaden am tieferen Gewebe. Je schneller eine Wasserbehandlung erfolgt, umso besser für den Patienten. Ersticken Sie den Kleiderbrand mit Decken, Kleidungsstücken und auch durch Wälzen des Verletzten am Boden. Brandwunden sind zunächst steril. Holen Sie das Wasser getrost aus dem See, aus dem Bach - ganz egal woher.

"Sie brauchen sich keine Gedanken darüber zu machen, was für ein Wasser Sie nehmen. Sie nehmen das, was Ihnen gerade zur Verfügung steht. Verlieren Sie keine Zeit. Aber Sie sollten diese Wasserbehandlung nur maximal 5 bis 10 Minuten nach der Verbrennung machen. Danach kühlen die Patienten aus. Vor allem bei Kindern muss man darauf Obacht geben."

Dr. med. Johannes Rubenbauer, Klinikum Bogenhausen

Sofort die 112, den Notarzt, rufen! Bleiben Sie bei dem Verletzten und passen Sie auf, dass er nicht in einen Schock verfällt. Halten Sie ihn möglichst warm - mit einer Decke, Kleidungsstücken, Handtüchern - mit allem, was zur Verfügung steht, um eine Unterkühlung zu vermeiden. In jedem Erste Hilfekasten fürs Auto gibt es auch eine Folie, wie sie auch von Sanitätern verwendet wird. Wichtig ist auch, abgebrannte Kleidung nicht zu entfernen. Das sollten Sie lieber den Spezialisten überlassen, denn Hautfetzen könnten daran kleben bleiben.

Brandverletzte werden stets in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert und nach entsprechender Erstbehandlung meist in eine Spezialklinik verlegt. Denn die Behandlung Brandverletzter ist höchst kompliziert und setzt einen hohen Grad an Spezialisierung voraus, sowohl in Bezug auf die technische Ausstattung der Klinik als auch dem fachlichen Ausbildungsstand des behandelnden Teams - so der Verein zur Förderung der Behandlung Brandverletzter e.V.

Ansprechpartner

Dr. med. Johannes Rubenbauer
Verbrennungszentrum Klinikum Bogenhausen
Telefon: 089 9270-2031 Telefax: 089 9270-2036

Verein zur Förderung der Behandlung Brandverletzter e.V.
Richard-Strauss-Str. 9a 81677 München
Tel.: 089 477966


10