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Unter Nachbarn Dicke Luft wegen der Grillparty

Der eine würde am liebsten jeden Tag den Grill anwerfen, dem anderen wird's schon vom Geruch schlecht. Wie oft und wie laut darf man im Garten, Terrasse oder Balkon grillen? Die Rechtsprechung ist alles andere als eindeutig.

Stand: 24.06.2019

Nachbarn streiten sich | Bild: colourbox.com

Grillpartys sind nicht nur wegen des Lärms ständiger Zankapfel zwischen Gartennachbarn. Generell gilt: Ab 22.00 Uhr herrscht Nachtruhe. Gespräche und Musik müssen auf Zimmerlautstärke reduziert werden, praktisch heißt das meist: ab ins Haus.

Grill-Recht: Bei jedem Richter anders

Warum nicht gleich die Nachbarn einladen?

Darüber hinaus kann man gegen die Grillerei vorgehen, wenn die Grillwut des Nachbarn das Ortsübliche übersteigt oder der Grill-Geruch eine erhebliche Belästigung darstellt. Vorsicht: die Begriffe "ortsüblich" und "erheblich" deuten darauf hin, dass jeder Richter das anders auslegen kann. Am besten, es kommt erst gar nicht zu einem Streit. Ein Hinweis vor dem Grillfest oder vielleicht auch eine Einladung zum Mitgrillen hilft vielleicht am besten. Wer einen Elektro- statt einen Holzkohlengrill nutzt, reduziert zwar nicht die Lautstärke, aber die Rauchschwaden - das lässt dicke Luft erst gar nicht aufkommen.

Welche Art von Grill man verwendet, bleibt einem prinzipiell jedoch selbst überlassen. Ein Gesetz, das vorschreibt, was man grillen darf und worauf, gibt es nicht. Es darf also auch ein Holzkohlegrill verwendet werden.

Grillen auf dem Balkon

Wer hier grillen will, braucht starke Nerven.

Glücklich, wer einen Garten hat und im Sommer darin grillen kann. Bei Stadtwohnungen ist da meist weit weniger Platz zum Grillen. Da bietet sich eigentlich nur der Balkon an, so vorhanden. Aber darf man dort überhaupt grillen? Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt. Denn der Balkon gehört zur Wohnung, das heißt, man darf dort sogar grillen, wenn das in der Hausordnung verboten sein sollte. Das gleiche gilt auch für Erdgeschosswohnungen mit Terasse. Auch hier darf gegrillt werden. Anders im Gemeinschaftsgarten: Denn der gehört nicht zum eigenen Wohnraum. Hier muss der Vermieter also seine Zustimmung zur Grillparty geben.

Wie oft ist "zu oft"?

Bleibt noch die Frage, wie oft man den Grill anwerfen darf. Besonders beim Balkongrillen ist Feingefühl gefragt, wegen der unmittelbaren Nähe zu den Nachbarn. Hier sind sich die Juristen nicht ganz einig, Gerichtsentscheidungen reichen von dreimal im Jahr bis zu dreimal im Monat. Das ist stets eine Einzelfallentscheidung und hängt in erster Linie davon ab, wie hoch die tatsächliche Beeinträchtigung für die Nachbarn ausfällt. Im Zweifel sollte gelten: Weniger ist oft mehr. Wer dreimal pro Grillsaison den Grill anschmeißt, der kann eigentlich nichts falsch machen.

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